Die Brandenburger AfD durfte aus Sicht der Staatsanwaltschaft Potsdam mit dem früheren SPD-Bundeskanzler Willy Brandt für die Landtagswahl am 1. September werben. »Der Tatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist nicht verletzt. Es gibt keinen Anfangsverdacht«, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Die AfD hatte mit einem Bild von Brandt und seinem bekannten Spruch »Mehr Demokratie wagen« geworben.
Source: Junge Welt October 29, 2019 18:22 UTC