Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter in der Regel nicht dazu verpflichten, das zu machenAnzeigeDie Abkürzung „BYOB“ findet sich in der Regel auf Partyeinladungen. Das gleiche Prinzip gibt es auch bei der Arbeit, nur nicht ganz so feucht-fröhlich: Die Formel „BYOD“ steht für „Bring Your Own Device“ oder „Bring dein eigenes Gerät mit“. Denn häufig seien es eher die Mitarbeiter selbst, die so arbeiten wollen und das sogar einfordern. Denn der Arbeitgeber muss stets gewährleisten, dass auf den Geräten der Mitarbeiter berufliche und private E-Mails, Kontakte und andere Infos stets sauber getrennt bleiben. Und mit COPE („Corporate Owned, Personally Enabled“) gehören die Geräte zwar ebenfalls der Firma, die private Nutzung ist aber ausdrücklich gestattet.
Source: Die Welt February 04, 2017 13:16 UTC