In der mündlichen Verhandlung hatte der Senatsvorsitzende noch durchblicken lassen, Facebook dürfe Posts von Nutzern nach eigenen Regeln löschen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Beiträgen und zur Sperrung von Nutzern für unwirksam erklärt. Facebook dürfe Nutzerkonten nicht ohne Nachfragen vorübergehend sperren und Beiträge löschen. Facebook müsse die betreffenden Nutzer zumindest nachträglich über die Entfernung der Beiträge und die beabsichtigte Kontensperrung informieren und die Möglichkeit zur Gegenäußerung einräumen. Facebook muss die gelöschten Beiträge wieder publizieren und darf sie nicht wieder löschen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung July 29, 2021 11:03 UTC