Wer in seinem Asylverfahren falsche Angaben zu Identität oder Staatsangehörigkeit macht, muss bislang keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. AnzeigeFalsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab. Man stellte fest, dass „im Asylverfahren auch wiederholte unzutreffende Angaben von Antragsstellerinnen und Antragsstellern zu Alter, Identität oder Staatsangehörigkeit nicht strafbar sind“. Exklusiv für Abonnenten Brennpunkt Balkanroute So nutzen Migranten falsche Pässe für Reisen per FlugzeugDas BAMF erfasst bislang statistisch weder, wie viele Personen falsche Angaben im Asylverfahren machen, noch die Gründe für die Ablehnung eines Schutzstatus.
Source: Die Welt January 21, 2019 11:15 UTC