Ein neues Gesetz soll jene bestrafen, die sogenannte „Feindeslisten“ veröffentlichen. Nach neuen Angaben der Bundesregierung haben die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren fast 30 solcher Informationssammlungen festgestellt. AnzeigeIm Bereich der politisch motivierten Kriminalität sind der Bundesregierung bislang fast 30 veröffentlichte sogenannte „Feindeslisten“ bekannt. Das Verbreiten solcher Listen steht dadurch unter Strafe – möglich sind Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. AnzeigeNach Angaben der Bundesregierung liegen ihr keine Informationen darüber vor, inwiefern es seit 2015 tätliche Angriffe auf Personen gegeben hat, die auf „Feindeslisten“ stehen.
Source: Die Welt September 15, 2021 05:48 UTC