Die Regierung stützt ihre Maßnahmen in der Pandemie auf die sogenannte Generalklausel des Infektionsschutzgesetzes 28 – erst im November wurde das Gesetz novelliert. „Der neue Paragraf 28a Infektionsschutzgesetz ist besser als nichts“, sagte FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann WELT. Im Fokus seiner Ausführungen stehen zwei Zahlen: die 35 und die 50. So sollen bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen „breit angelegte Schutzmaßnahmen“ zulässig sein. Ab einer Inzidenz von über 50 Neuinfektionen sollen „umfassende Schutzmaßnahmen“ zulässig sein.
Source: Die Welt February 18, 2021 18:27 UTC