Die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sind in Zukunft verpflichtet, Obergrenzen für die Gehälter ihrer Manager festzulegen. Diese Vorschrift ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets, mit dem der Bundestag am Donnerstag die europäische Aktionärsrechterichtlinie umgesetzt hat. Danach muss der Aufsichtsrat künftig eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Nach der Neuregelung, die die große Koalition erst im letzten Moment in das Gesetzespaket einfügte hatte, ist er künftig dazu verpflichtet. Die FDP wies hingegen die Kritik an den Vergütungen zurück und beklagte ein generelles Misstrauen gegenüber der Wirtschaft.
Source: Junge Welt November 14, 2019 18:45 UTC