Der Bundestag hat die Regeln für Nebenjobs von Abgeordneten deutlich verschärft. Abgeordnete von Union, SPD, Linken und Grünen stimmten für einen entsprechenden Antrag, den die vier Fraktionen am Ende gemeinsam eingebracht hatten. Auch für Unternehmensbeteiligungen gelten künftig strengere Regeln: Abgeordnete müssen diese nach dem neuen Gesetz bereits offenlegen, wenn sie mindestens fünf Prozent der Anteile besitzen, bisher lag der Schwellenwert für die Veröffentlichung bei 25 Prozent. Auch das Verbot von bezahlten Beraterjobs, die in „unmittelbarem Zusammenhang“ mit dem Mandat stehen, wird wahrscheinlich dazu führen, dass Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten beenden müssen. Auch für die strafrechtliche Verfolgung der Abgeordnetenbestechung gibt es relativ hohe Hürden, daran änderte der Bundestag nun allerdings nichts.
Source: Der Tagesspiegel June 11, 2021 15:56 UTC