Bundesverfassungsgericht: Studienplatzvergabe für Medizin teilweise verfassungswidrig - News Summed Up

Bundesverfassungsgericht: Studienplatzvergabe für Medizin teilweise verfassungswidrig


Das Bundesverfassungsgericht hat den Numerus Clausus für ein Medizinstudium für teilweise verfassungswidrig erklärt. Und das ist auch gut soAnzeigeGegen das bisherige Auswahlverfahren waren Studenten gerichtlich vorgegangen. Das belegen die Zahlen der Stiftung Hochschulzulassung, welche die Plätze vergibt und die frühere Zentralvergabe (ZVS) abgelöst hat. Je nach Bundesland müssen angehende Ärzte einen Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,2 vorweisen, um für ein Medizinstudium angenommen zu werden. Und die ist lang: Inzwischen brauchen sie bereits 14 Semester Geduld.


Source: Die Welt December 19, 2017 09:14 UTC



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