Ein verurteilter Mörder hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, um sich gegen die vollständige Nennung seines Namens in online verfügbaren Artikeln zu wenden. Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Vergessen im Internet auch bei schweren Straftaten gestärkt. Dagegen zog der Mann vor das Bundesverfassungsgericht, das seiner Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil nun statt gab. Mehr zum Thema 1/ Informationsfreiheit und Persönlichkeitsrechte sind bei der Frage nach dem „Recht auf Vergessen“ in Einklang zu bringen. „Welche Informationen als interessant, bewundernswert, anstößig oder verwerflich erinnert werden, unterliegt insoweit nicht der einseitigen Verfügung des Betroffenen“, erklärte das Gericht.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung November 27, 2019 09:45 UTC