Die Richter korrigierten damit am Mittwoch das Urteil der Vorinstanz und bestätigten die Entscheidung der Bundesprüfstelle, das Album auf den Index für jugendgefährdende Medien zu setzen. Foto: imago/EibnerSeit 2015 darf das Album „Sonny Black“ nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. „Kinder und Jugendliche müssen von klein auf lernen, mit Angeboten der Medien kritisch umzugehen“, so Urlen. Dazu gehöre auch, zu hinterfragen, welches Anliegen Bushido mit seinem Album verfolgt, welchen Nutzen der Rapper aus einer Skandalisierung zieht. Indizierte Medien dürfen nicht an Kinder und Jugendliche verbreitet werden, außerdem darf nicht für sie geworben werden.
Source: Der Tagesspiegel October 30, 2019 18:37 UTC