Bushido kämpfte vor Gericht gegen die Indizierung eines Albums, auf dem er Polizisten „Drecksbullen“ nennt – vergeblich. Der deutsche Rechtsstaat muss einiges ertragen: Zum Beispiel einem Rapper Polizeischutz zu geben, während der vor Gericht dafür kämpft, Polizisten „Drecksbulle“ nennen zu dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte am Mittwoch in Leipzig über das Album „Sonny Black“ des Berliner Rappers Bushido, das seit 2015 nicht an Jugendliche verkauft werden darf. Bushido erschien zu der Verhandlung ganz in Weiß gekleidet, umringt von Personenschützern der Polizei. Gegen Abou-Chaker wurde kürzlich Anklage erhoben, Bushido feierte dagegen sein musikalisches Comeback und provoziert schon wieder andere Rapper.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 30, 2019 15:45 UTC