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CETA: Paralleljustiz freigegeben (neues-deutschland.de)


Ein geeigneter Weg besonders für nd-Online-User, die kein Abo abschließen möchten, die Existenz des »nd« aber unterstützen wollen. Foto: imago images/PanoramiCDer Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat keinerlei Einwände gegen das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA). Die Juristen hatten sich mit dem in CETA enthaltenen System zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten beschäftigt. So dürften nur die Vorschriften des Abkommens ausgelegt und angewandt werden, nicht aber darüber hinausgehende Vorschriften des Unionsrechts, heißt es. Der Vertragstext stelle sicher, dass der Gang vor das CETA-Gericht nicht nur Großkonzernen, sondern auch kleineren Unternehmen möglich ist.


Source: Neues Deutschland May 01, 2019 16:30 UTC



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