Kommentar von Martin BernsteinCannabis ist in München dort, wo es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auf keinen Fall sein sollte: in aller Munde. Die Strafverfolger sagen: Auch CBD-Produkte unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und dürfen nicht an Endverbraucher verkauft werden - und sie verweisen auf die eng gefassten Ausnahmebestimmungen. Und damit das Ganze dann richtig unübersichtlich wird, halten die Strafverfolger auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz für denkbar. Polizei und Staatsanwaltschaft verstehen da aber gar keinen Spaß. Der kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber das Ganze schleunigst so klärt, dass es auch zu kapieren ist.
Source: Suddeutsche Zeitung May 12, 2019 14:48 UTC