Carles Puigdemont kann nicht wegen Rebellion angeklagt werden, weil er ins Ausland geflüchtet ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig Holstein hat eine Auslieferung des abgesetzten katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont wegen Rebellion als „von vornherein unzulässig“ bewertet. Das heißt, sollte das OLG in einem zweiten Schritt entscheiden, Puigdemont wegen Untreue auszuliefern, kann Spanien ihn auch nur deswegen anklagen. Auf die Veruntreuung öffentlicher Gelder stehen aber deutlich geringere Strafen als auf Rebellion, die bis zu 30 Jahre Haft nach sich zieht. Und den wird ein anderer Richter führen als der, der die Ermittlungen geleitet und die Anklage erhoben hat.
Source: Handelsblatt April 05, 2018 20:03 UTC