AnzeigeHamburg (dpa/lno) - Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern begrüßt. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem zuvor veröffentlichten Beschluss mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Zwar dürfen Polizei, Bundeskriminalamt und die deutschen Nachrichtendienste auch nach der Entscheidung noch Daten wie Name, Geburtsdatum, Rufnummer oder IP-Adressen zur Strafverfolgung und Terrorabwehr abfragen. «Rechtsstaatliche Maßnahmen erfordern am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichtete Filter zur Wahrung der Rechte und Freiheiten Betroffener», betonte Caspar. «Damit ist eine Praxis der Erhebung von Bestandsdaten ins Blaue hinein nicht möglich.»
Source: Die Welt July 17, 2020 14:03 UTC