Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass Verträge wie der mit Singapur nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können damit entscheiden, dass sie auch ihren Parlamenten zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Die Brüsseler Behörde hatte die Position vertreten, dass nach EU-Recht lediglich eine Mitwirkung des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten am Abschluss der Freihandelsabkommen vorgesehen ist. Sie befürchtet, dass die europäische Handelspolitik lahmgelegt werden könnte, wenn nicht nur das Europaparlament sondern auch Parlamente in Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten wollen sich dennoch aus politischen Gründen die Möglichkeit offen halten, auch ihre nationalen Parlamente zu beteiligen.
Source: Handelsblatt May 16, 2017 08:26 UTC