Der Staat bietet als ein Gegenmittel die Stundung von Steuerzahlungen, die Senkung von Vorauszahlungen und Verbesserungen im Bereich der Vollstreckung an. Der Ratschlag aus Finanzbehörden an diejenigen, die ihre Steuerzahlungen senken wollen, lautet, sich direkt ans eigene Finanzamt zu wenden und dort eine Stundung mit Verweis auf eine Corona-Betroffenheit zu beantragen. Bayern hat rasch den Weg zu Steuerstundungen bereitet und dazu früh ein Antragsformular online zum Abruf bereitgestellt. Der Bundesregierung zufolge sollen Finanzbehörden ohne strenge Anforderungen Steuerzahlungen stunden und Vorauszahlungen schnell senken, wenn Einkünfte in diesem Jahr voraussichtlich zurückgehen. Eines sollten Unternehmen und Bürger jedoch nicht machen, wenn sie weitere Fragen zu Steuerstundungen haben: persönlich im Finanzamt erscheinen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung March 31, 2020 05:48 UTC