Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten Geschädigte „alle Fakten“ erlangen können, damit bewertet werden könne, ob ein Arzneimittel unvertretbare Risiken aufweise, erläuterte Seiters. Urteil könnte sich positiv auf Schadensersatzansprüche auswirkenNach dem BGH-Urteil könnte es für Geschädigte theoretisch einfacher werden, Schadenersatzansprüche gegen Pharmaunternehmen durchzusetzen. Der Rechtsanwalt der Klägerin, Volker Loeschner, lobte die Entscheidung des BGH zum Auskunftsanspruch als „bahnbrechend“. Nach Überzeugung Aksoys handelt es sich um einen Corona-Impfschaden durch das Vakzin Vaxzevria des Pharmaunternehmens. Bis entschieden ist, ob Aksoy Schadenersatz und Schmerzensgeld von Astra-Zeneca verlangen kann, könnte es aber noch Jahre dauern.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung March 10, 2026 14:33 UTC