„Wir tun alles, um die wirtschaftliche Existenz der Menschen in der Corona-Krise zu sichern", sagt Justizministerin Christine Lamprecht (SPD). Auch Wohnungseigentümer können Wohngeld erhalten – das nennt sich dann Lastenzuschuss. B. Gewerbetreibende erwerben erstmalig einen Wohngeldanspruch oder haben Anspruch auf ein höheres Wohngeld“, so das Ministerium. Während Wohnungseigentümer wenigstens noch eine Tilgungsaussetzung mit ihrer Bank verhandeln könnten, käme das Wohngeld im Normalfall für viele Mieter dagegen viel zu spät. Alternativ können Selbstständige und Freiberufler eine vereinfachte Gewinnprognose für das laufende Jahr angeben und so ihre Bedürftigkeit dokumentieren.
Source: Die Welt April 06, 2020 11:01 UTC