Denn der Rettungsschirm, der in Deutschland für Unternehmen und Betriebe aufgespannt wurde, um Insolvenzen zu verhindern, lässt die gemeinnützigen und sozialen Betriebe im Regen stehen. Bei der Mosaik gGmbH trifft das geistig behinderte Menschen, die in den Werkstätten ausgebildet werden, oder Waren zum Verkauf produzieren. Weil gemeinnützige oder soziale Betriebe nur sehr begrenzt Rücklagen aufbauen dürfen, ist die Insolvenzgefahr in dieser Situation erheblich. Oder wie bei der Mosaik gGmbH, wo der Werkstattbetrieb ruht, den Beschäftigen in der Berufsförderung Lernmodule geschickt werden. Und: Soziale Träger können in Berlin bei der Investitionsbank nur Anträge auf finanzielle Überbrückung stellen, wenn sie eine GmbH sind, nicht aber ein eingetragener Verein.
Source: Der Tagesspiegel April 04, 2020 11:26 UTC