Coronavirus: Gericht lehnt Antrag gegen Mindestabstand ab - News Summed Up

Coronavirus: Gericht lehnt Antrag gegen Mindestabstand ab


Eine Privatperson hatte in Hamburg gegen das Mindestabstandsgebot von 1,50 Metern geklagt, das Gericht lehnte den Eilantrag ab. AnzeigeDas Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag gegen das Mindestabstandsgebot von 1,50 Metern abgelehnt. Es handelte sich um die dritte Entscheidung der Hamburger Verwaltungsjustiz zu den Hamburger Senatsverfügungen. Grote stellt Bußgeldkatalog vorAnzeigeAufgenommen wurde auch ein Bußgeldkatalog, den Innensenator Andy Grote (SPD) vorstellte und der ab sofort gilt. 150 Euro werden fällig beim Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern in der Öffentlichkeit oder beim Betreten von Spielplätzen.


Source: Die Welt April 02, 2020 15:06 UTC



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