Oster-Gottesdienste in Kirchen bleiben wegen der Corona-Pandemie in Hessen verboten, nur Übertragungen im Fernsehen oder Radio sind erlaubt. Keine Ausflüge und leere Kirchen in der Osternacht: Für die Hessen werden es wegen der Corona-Pandemie diesmal ungewöhnliche Ostertage. In Hessen gilt seit einer Woche ein Bußgeldkatalog, mit dem Verstöße gegen das Kontaktverbot geahndet werden können. Auch die Kirchen werden die Osternacht anders feiern müssen als gewohnt - denn Gottesdienste mit vielen Besuchern sind tabu. Die Nachteile für den Kläger seien „überaus schwerwiegend“ und nicht wiedergutzumachen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 11, 2020 07:41 UTC