Eine Hamburger Betreiberin sah sich benachteiligt, weil Gaststätten jetzt auch bei der Einhaltung von Regeln öffnen dürften. Die Spielhallen nämlich haben bislang noch keine Genehmigung erhalten, wieder zu öffnen. Dagegen klagte eine Hamburger Betreiberin, die ihr Angebot für vergleichbar mit jenem der Lokale hielt. Lesen Sie auch Filmerlebnis Mitten in Hamburg kann jetzt ein Autokino startenDiesem folgten auch die Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts. AnzeigeDie Stadt Hamburg hat dagegen Beschwerde eingelegt, nun muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden, das sich in den vergangenen Wochen stets auf die Seite der Behörden stellte.
Source: Die Welt May 21, 2020 11:43 UTC