Cum-Ex-Geschäfte: BGH bestätigt Strafbarkeit - News Summed Up

Cum-Ex-Geschäfte: BGH bestätigt Strafbarkeit


Die höchsten deutschen Strafrichter bestätigten am Mittwoch die Verurteilung zweier Börsenhändler, gegen die im vergangenen Jahr Bewährungsstrafen verhängt worden waren. Die Richter stellten zudem klar, dass der Staat die Gewinne einziehen darf, die aus den strafbaren Handlungen gezogen wurden (Az. Die beiden Börsenhändler aus London waren geständig und hatten vor Gericht erstmals öffentlich dargelegt, wie die komplizierten Cum-Ex-Geschäfte in der Praxis funktionieren. Ermittlungen gegen mehr als Tausend BeschuldigteDagegen stellten die Karlsruher Richter klar, dass an der „vorsätzlichen Begehung“ kein Zweifel bestünde. Es sind noch weitere Strafverfahren anhängig, zudem könnten Hunderte hinzukommen: Die Strafverfolger führen Ermittlungen gegen mehr als Tausend Beschuldigte.


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung July 28, 2021 09:19 UTC



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