Am heutigen Donnerstag will der Bundestag über den Kompromiss zur Reform von Paragraf 219a abstimmen. Die wichtigsten Fakten im Überblick:Was steht in Paragraf 219a? Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Ärzten, des "Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" öffentlich über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs zu unterrichten. Der Paragraf verbietet also Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, fasst dabei aber den Begriff Werbung sehr weit. Warum wird über Paragraf 219a jetzt gestritten?
Source: Suddeutsche Zeitung February 21, 2019 10:18 UTC