Scholz favorisiert ein dreistufiges Konzept: Er will den Immobilien- beziehungsweise Einheitswert anheben lassen, auf dessen Basis die Grundsteuer berechnet wird. Zudem behalten die Kommunen die volle Hoheit über den Hebesatz, mit dem sie die endgültige Höhe der Grundsteuer bestimmen können. Das Prinzip funktioniert so: Um die Grundsteuer zu berechnen, werden Immobilienwert und Steuermesszahl multipliziert - und mit dem Hebesatz gewichtet. Und wie bisher hat es die Gemeinde in der Hand, über den Hebesatz die endgültige Höhe der Grundsteuer festzulegen. Bislang legen die Finanzämter für die Berechnung der Grundsteuer für die mehr als 36 Millionen Grundstücke in Deutschland veraltete Werte zugrunde.
Source: Suddeutsche Zeitung November 26, 2018 16:27 UTC