imago images/spfimagesDas Landgericht Göttingen verpflichtet die Sparkasse Göttingen zur Fortführung des Kontos der Roten Hilfe. Die Solidaritätsorganisation teilte hierzu am Freitag mit:Die Rote Hilfe e. V. hat im Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen wichtigen Erfolg gegen das sogenannte Debanking erzielt. Das Gericht verpflichtete die Sparkasse Göttingen per einstweiliger Verfügung, das Konto der linken Solidaritätsorganisation fortzuführen. Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen politisch motivierte Kontokündigungen.«Die Sparkasse Göttingen hatte im Verfahren eingeräumt, dass die Neubewertung der Geschäftsbeziehung ausschlaggebend für die Kündigung war. Die Rote Hilfe war im Dezember überraschend mit der Kündigung sämtlicher Girokonten bei zwei Banken konfrontiert worden, nachdem zuvor über viele Jahre hinweg eine beanstandungsfreie Geschäftsbeziehung bestanden hatte.
Source: Junge Welt January 17, 2026 06:32 UTC