Der Steuertipp: Mit dem Rad zur Arbeit - News Summed Up

Der Steuertipp: Mit dem Rad zur Arbeit


Die Klimaanlage auf Hochtouren, die Nerven am Limit – im Stau stehen auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause ist besonders in den Sommermonaten ein wahrer Genuss. Als Alternative: mit dem Fahrrad, auch dem Elektrofahrrad, ins Büro. Ein durchaus beliebtes Modell besteht darin, dass der Arbeitgeber das Fahrrad least und es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlässt. Der Arbeitnehmer wiederum versteuert den sich daraus ergebenden geldwerten Vorteil und erwirbt das Fahrrad nach Ende der Leasingzeit verbilligt vom Arbeitgeber. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer (wirtschaftlicher) Leasingnehmer ist oder ob ein Andienungsrecht beziehungsweise eine Kaufoption vereinbart ist, sowie auch dann, wenn Familienangehörigen des Arbeitnehmers ebenfalls Fahrräder zur Verfügung gestellt werden.


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung August 17, 2017 04:07 UTC



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