Es gibt Rechtschreibregeln und es gibt einen Rat, der sie festlegt. Doch ihre Empfehlungen für eine „geschlechtsgerechte“ Sprache sind weich wie Wachs – und werden Geschlechtersymbolen bald Tür und Tor öffnen. Das gilt für Bayern, aber auch für Hessen, wo laut Koalitionsvertrag Gender in Universitäten, Schulen und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verboten werden soll. In einer Entscheidung zur Rechtschreibreform von 1998 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Sprache dem Volk gehöre und von ihm gesprochen und entwickelt werde. Der Staat kann jedoch Auflagen für öffentliche Verwaltungen und Schulen festlegen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung January 23, 2024 18:08 UTC