Zwei Szenarien könnten dazu führen, dass der EuGH das letzte Wort bei der Luftqualität in Deutschland bekommt. Konkret heißt das, dass die Mitgliedstaaten in ihrem Land die Einhaltung der Luftgrenzwerte gemäß der betreffenden Richtlinie sicherzustellen haben – wie, das ist ihnen selbst überlassen. In diesem Fall würde die Entscheidung in Luxemburg getroffen, und die ist für Leipzig bindend. Die DUH klagt seit Jahren gegen die Verletzung der Grenzwerte für Luftqualität – und bekam in Düsseldorf und Stuttgart schließlich Recht. Fall 2: Klage der EU-KommissionNeben der DUH moniert auch die EU-Kommission seit Jahren, dass die Grenzwerte für Stickoxide in vielen deutschen Städten nicht eingehalten werden.
Source: Handelsblatt February 27, 2018 06:22 UTC