In einem am Freitag veröffentlichen Hinweisbeschluss verkündete der Bundesgerichtshof seine "vorläufige Rechtsauffassung", nach der eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt. Neben Einzelklagen bündelt der Prozessfinanzierer My Right Tausende Fälle und plant ein Musterverfahren vor dem Bundesgerichtshof. Sowohl VZBV-Chef Klaus Müller als auch My Right sehen sich durch die Haltung des Bundesgerichtshofs bestätigt. Auch bei My Right bewertet man die BGH-Ausführungen als Rückenwind. Das gelte auch für die Klagen von My Right und die Musterfeststellungsklage, betonte ein Sprecher.
Source: Der Tagesspiegel February 22, 2019 11:44 UTC