Mit Blick auf antisemitische Taten fordert der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland eine konsequentere Anwendung des Strafrechts. Das gelte etwa bei Verfahren, bei denen die Täter Flüchtlinge seien, sagte Josef Schuster in einem am Dienstag veröffentlichten Interview des »Tagesspiegel«. Hassparolen gegen IsraelisSo könne nach der derzeit herrschenden rechtlichen Meinung die Straftat der Volksverhetzung nicht gegen ausländische Staatsbürger begangen werden, erläuterte Schuster. Und doch bestehen gute Chancen, so einer Anklage zu entgehen.«Das gleiche Muster zeige sich im Antidiskriminierungsrecht, kritisierte Schuster. » ‚Juden haben Hausverbot‘ ist unzulässig, aber Israelis kann man aussperren, ohne eine Klage befürchten zu müssen.
Source: Der Tagesspiegel March 24, 2026 09:37 UTC