Doping: Vom Sportler zum Kronzeugen (neues-deutschland.de) - News Summed Up

Doping: Vom Sportler zum Kronzeugen (neues-deutschland.de)


Ursache dieser Differenz ist das unterschiedliche Strafmaß: Bewusst dopende Sportler können bislang mit maximal drei Jahren Haft belangt werden. Wenn ohne Sperre rückwirkend Medaillen aberkannt und Bestleistungen gestrichen werden, »kann auf einen Kronzeugen geschlossen werden«, meinte sie. DOSB-Präsident Alfons Hörmann, ebenfalls vom Sportausschuss als Experte geladen, hielt die rückwirkende Aberkennung von Leistungen, die durch Doping erreicht wurden, für eminent wichtig - auch bei Kronzeugen. Einig waren sich die Experten, dass jedes Bundesland eine eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping bekommen sollte - bislang gibt es in Deutschland nur drei. Auch das Strafmaß für bewusst dopende Sportler möge auf fünf Jahre erhöht werden, merkte Staatsanwalt Gräber an.


Source: Neues Deutschland October 24, 2019 13:52 UTC



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