Im Bereich Datenschutz ergeben sich stetig neue Entwicklungen und Entscheidungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor spannende Herausforderungen stellen. Trotz Rollenänderung bleibt reCAPTCHA wegen umfangreicher Tracking- und möglicher Drittlandsübermittlungen rechtlich sensibel, sodass in der Regel weiterhin eine Einwilligung (inkl. Cookie-Banner-Anpassung) oder eine sehr gut begründete Interessenabwägung erforderlich ist. Solche Vorgaben sind unionsrechtlich zulässig, solange sie den Zugang zu Umweltinformationen nicht unverhältnismäßig erschweren und unionsrechtliche Ansprüche nicht faktisch vereiteln. Gleichzeitig müssen Behörden diese Daten strikt zweckgebunden, sicher und befristet verarbeiten, wobei die Identifizierungspflicht einen möglichen Abschreckungseffekt auf Antragsteller haben kann.
Source: Handelsblatt March 04, 2026 20:29 UTC