- 19:44Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt bezüglich der Berichterstattung in Flüchtlingsaufnahmezentren zu Gunsten der Pressefreiheit. Journalisten darf der Zutritt zu einem Flüchtlingsaufnahmezentrum nicht unter dem Vorwand verwehrt werden, den Bewohnern drohten Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es verstoße gegen die Pressefreiheit, wenn Journalisten Flüchtlinge nicht mit deren Einverständnis interviewen und sie fotografieren dürften, um so mögliche Missstände aufzudecken. Im Falle einer Berichterstattung könnten die Sicherheit der befragten Flüchtlinge gefährdet sein und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden, hieß es. Es habe zudem ein großes öffentliches Interesse an einer Berichterstattung über die Missstände in dem Zentrum bestanden, erklärten die Richter des Menschenrechtsgerichtshofs.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 08, 2019 17:48 UTC