Das beklagt die EZB - es widerspricht ihren Statuten. Zu diesem Zweck wendet sich die EZB sogar an den Europäischen Gerichtshof. Nach den Statuten der EZB darf ein Notenbank-Chef nur abgesetzt werden, wenn er rechtskräftig verurteilt ist. Im Fall von Lettland ist das das Parlament. Die EZB ist in puncto Unabhängigkeit sehr empfindlich.
Source: Handelsblatt April 06, 2018 09:41 UTC