Was der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb) zunächst nur im kleinen Kreis sagte , lässt er nun in einem offiziellen Statement verlauten: "Das Datenschutzgesetz (DSG) ist auch auf den Einsatz von KI-gestützten Datenbearbeitungen anwendbar", heisst es in einer Mitteilung. Wenn er sich dafür entscheidet, wäre das ein neuer Ansatz: Bislang verfolgt die Schweiz bei technologiespezifischen Regulierungen einen sektoriellen Ansatz, also eine branchen- oder themenspezifische Regulierung. Datenschutzgesetz ist technologieneutral"Unabhängig davon, wie sich der Bundesrat entscheidet", seien bereits heute die gelten Datenschutzvorschriften einzuhalten, betont der Edöb. Das DSG sei technologieneutral formuliert und gelte deshalb auch für KI-Anwendungen beziehungsweise KI-gestützten Datenbearbeitungen. Um das DSG einzuhalten, "müssen die Hersteller, Anbieter und Verwender von KI-Systemen den Zweck, die Funktionsweise und die Datenquellen der auf KI beruhenden Bearbeitungen transparent machen", erläutert der Edöb.
Source: Suddeutsche Zeitung November 10, 2023 18:03 UTC