"Schließung im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig": In Berlin und Greifswald halten Gerichte Anordnungen der Behöreden zur Schließung von Warenhäusern wegen der Corona-Krise für vertretbar. AnzeigePotsdam/Greifswald (dpa) - Oberverwaltungsgerichte in Berlin und in Greifswald haben Eilanträge gegen die Verordnungen zur Schließung von Warenhäusern wegen der Corona-Krise zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nannte die Schließung im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig. Die Eilanträge richteten sich laut dem OVG in Berlin gegen die bis Sonntag geltende Eindämmungsverordnung. Mitteilung OVG Greifswald
Source: Die Welt April 18, 2020 10:30 UTC