Seither sind alle Verurteilungen zur Todesstrafe, die für Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Verrat verhängt werden können, ausgesetzt oder abgemildert worden. Am Dienstagabend bestätigte der Parlamentsausschuss für Nationale Sicherheit den überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Todesstrafe und leitete ihn an das Plenum weiter. Dort heißt es, wer „vorsätzlich den Tod einer Person herbeiführt, um die Existenz des Staates Israel zu negieren, wird mit der Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“. Menschenrechtsorganisationen haben darauf hingewiesen, dass die Klausel „um die Existenz des Staates Israel zu negieren“ ein für das israelische Strafrecht neues Konzept darstellt. Anstecknadel in Form eines GalgensAuch Ben-Gvir ließ keinen Zweifel daran, dass der Gesetzentwurf nur auf Taten gegen eine Gruppe abzielt.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung March 26, 2026 07:24 UTC