Eigentlich nichts Besonderes – hätte der Wirt sich nicht für den Namen „Fettes Brot“ entschieden. „Mein Mandant stellt nicht in Abrede, dass die Band ,Fettes Brot‘ insbesondere in Hamburg eine besondere Bekanntheit genießt. Diese Bekanntheit berechtigt jedoch nicht, meinem Mandanten die Nutzung des Zeichens ‚Fettes Brot‘ bzw. ‚Fettes Brot Hamburg‘ für seine Gastronomie zu untersagen“, sagte dieser der Zeitung. Der Name ‚Fettes Brot‘ ist nicht geschützt“, sagte er der Zeitung.
Source: Die Welt May 27, 2020 17:15 UTC