Gemeinsam steht den Eltern insgesamt 14 Monate lang die finanzielle Unterstützung zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung und Erziehung beteiligen und ihnen dadurch Einkommen wegfällt. Die 14 Monate können sie bislang frei untereinander aufteilen. Dabei kann ein Elternteil mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate Elternzeit für sich in Anspruch nehmen. Wenn lediglich ein Elternteil Elternzeit nimmt, wird der Anspruch auf das Elterngeld auf zwölf Monate beschränkt. Ausnahme: Alleinerziehende, die die Ersatzleistung zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, dürfen die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Source: Neues Deutschland December 31, 2023 20:51 UTC