Entschädigung für drei Tage im falschen Hotel - News Summed Up

Entschädigung für drei Tage im falschen Hotel


Bundesgerichtshof : Entschädigung für drei Tage im falschen HotelWer wegen Überbelegung in einem anderen Hotel untergebracht wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Und wenn’s noch so schön ist und nur drei Tage sind: Wer im unfertigen Hotel nächtigen muss, hat Entschädigungsanspruch. Bild: dpaUrlauber haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie einige Tage im falschen Hotel untergebracht waren. Im vorliegenden Fall war eine Familie aus dem baden-württembergischen Crailsheim bei ihrem Antalya-Urlaub vor gut zweineinhalb Jahren wegen Überbelegung für drei Tage in einem anderen Hotel einquartiert worden. Das Hotel war nach Angaben ihres Anwaltes unfertig, das Zimmer hatte nicht den versprochenen Meerblick und war - nach Feststellung des Berufungsgerichts - in einem ekelerregenden Zustand.


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung November 21, 2017 15:11 UTC



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