Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Aufwendungen für ein Erststudium (Bachelor) nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Das Erststudium vermittle nicht nur Berufswissen, sondern ermögliche den Betreffenden, sich ihren Begabungen und Fähigkeiten entsprechend zu entwickeln. Einbahnstraße „Schule – Studium – Beruf“Auf einem solchen Hintergrund konnte die Vorbereitung auf einen Beruf durch das Studium dann eher als Nebenprodukt verstanden werden. Zum einen ist es die fast zwangsläufige Einbahnstraße „Schule – Studium – Beruf“, die das Studium zur Berufsausbildung degradiert. Zum anderen sind es die sowohl von der Politik wie auch den Abnehmern erhobenen Forderungen nach einem praxisorientierten Studium, die eine veränderte Betrachtung erforderlich machen.
Source: Der Tagesspiegel January 27, 2020 12:11 UTC