Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Regelung zur Begrenzung der Trassenpreise im Regional- und Nahverkehr auf der Schiene für ungültig erklärt. Mit dem Wegfall der Trassenpreisbremse könnten nun Mehrkosten in Milliardenhöhe auf die Schienennahverkehrsunternehmen zukommen, möglicherweise sogar rückwirkend für mehrere Jahre. Ziel der Preisbremse war es, Preissteigerung zu begrenzen, damit der Nahverkehr für Länder und öffentliche Auftraggeber planbar und bezahlbar bleibt. Die Deutsche-Bahn-Tochtergesellschaften DB Infrago und DB Regio-Netz betreiben den größten Teil der Schienennetze in Deutschland. DB Infrago und DB Regio-Netz hatten sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln gewandt, weil sie die ursprünglich beantragten Entgelte erheben wollen.
Source: Suddeutsche Zeitung March 19, 2026 11:31 UTC