PIP-Brustimplantate Betroffene Frauen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kaum noch auf Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland hoffen. 40.000 Euro forderte Elisabeth Schmitt vom TÜV Rheinland – als Schmerzensgeld. November 2010 Ein Opferverband reicht eine Zivilklage gegen den TÜV Rheinland ein, der die PIP-Implantate zertifiziert hat. Sie wirft dem TÜV Rheinland vor, das Unternehmen PIP nicht ausreichend überwacht zu haben und verlangt 40.000 Euro Schmerzensgeld. Dort hatte ein Gericht den TÜV Rheinland zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von 60 Millionen Euro verurteilt.
Source: Handelsblatt February 16, 2017 10:07 UTC