Das Landgericht Berlin bremst Facebook aus: Das Soziale Netzwerk muss die Voreinstellungen für seine Dienste ändern. Nicht durchsetzen konnten sich die Verbraucherschützer beim Versuch, die Werbeaussage „Facebook ist kostenlos“ verbieten zu lassen. Das Landgericht erklärte insgesamt fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Das Unternehmen, dem das soziale Netzwerk Facebook, die Videoplattform Instagram und den Messenger WhatsApp gehört, ist jedoch nur das amerikanische Schlusslicht im Ranking. Das Landgericht widersprach in seinem Urteil allerdings der Einschätzung der Verbraucherschützer, der Werbespruch „Facebook ist kostenlos“ sei irreführend.
Source: Handelsblatt February 12, 2018 12:11 UTC