Nur Bewertungen von Kunden, die auch wirklich in einem Hotel übernachtet haben, dürfen an Hoteliers verkauft werden. Das hat das Münchner Landgericht entschieden. In einem Urteil mit Signalcharakter hat das Münchner Landgericht gekaufte Fake-Bewertungen im Internet für rechtswidrig erklärt. Fivestar darf künftig keine Bewertungen mehr von Menschen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Etablissement übernachtet haben. Fivestar muss dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Fake-Bewertungen gelöscht werden, und außerdem dem zum Medienkonzern Burda gehörenden Urlaubsportal Auskunft geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammten.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung November 14, 2019 12:22 UTC