Vergangene Woche etwa setzte die AfD-Fraktion eine bereits im Rechtsausschuss behandelte Petition auf die Tagesordnung des Parlaments. „Die E-Mail-Adresse, von der die Petition abgeschickt worden ist, gehört einem bekannten Fake-E-Mail-Betreiber, nämlich: email-fake.com“, trug der CSU-Rechtspolitiker Alexander Dietrich vor. Auf SZ-Anfrage teilt Maier mit, keine Kenntnisse zur Entstehung der Petition oder zur Petentin zu haben. Beweise für die Fake-Theorie gebe es nicht, betont der Abgeordnete Dietrich, bis 2023 als Oberstaatsanwalt in München tätig. Das Petitionsrecht ist verfassungsrechtlich verankert und deshalb bewusst niedrigschwellig gestaltet: Jeder soll sich an den Landtag wenden können.
Source: Suddeutsche Zeitung February 05, 2026 12:16 UTC