Für einen der Beschuldigten im Fall des in der Nacht auf Sonntag getöteten jungen Mannes in Köthen lag seit Donnerstag eine Abschiebegenehmigung der Staatsanwaltschaft vor. Während einer der Beschuldigten laut Keding eine Aufenthaltserlaubnis hatte, war der zweite ausreisepflichtig. Bereits Mitte April hatte der Landkreis Anhalt-Bitterfeld deshalb seine Abschiebung bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies wenige Tage später ab, da die Ermittlungen in dem Fall noch nicht abgeschlossen waren. Tatgeschehen weiterhin unklarIn dem Fall wolle er so transparent wie möglich sein, versprach Stahlknecht.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung September 10, 2018 11:13 UTC